Anzeige von archivierten Audio- und Video-Dateien im DocuWare-Client
Seit vielen Jahren sind Protokolle in Form von Audio- und Video-Dateien vorgeschriebene Speicherformate im Bankgeschäft. Es ist bedauerlich - und ein klarer Wettbewerbsnachteil - , daß DocuWare diese regulatorische Vorgaben nicht unterstützt.
Beispielhaft sei das nachstehende BaFin-Rundschreiben von 04/2017 genannt:
Geschäftszeichen GZ: GW 1-GW 2002-2009/0002 | Thema Geldwäschebekämpfung Rundschreiben 3/2017 (GW) - Videoidentifizierungsverfahren
um die Notwendigkeit der gemeinsamen Ablage von Audio- / Video- und Bilddateien exemplarisch aufzuzeigen.
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Frankfurter Bankgesellschaft | Pfitzner
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